Serie zu Einsatzstichworten – Teil 4 – Einsätze auf dem Rhein
Zu vier „Wasser-Einsätzen“ wurde der Löschzug in 2019 alarmiert.
In vielen Fällen handelt es sich bei den Einsätzen auf dem Rhein um im Wasser gesichtete Personen. Häufig ist zum Zeitpunkt der Alarmierung unklar, ob sich die gesichteten Personen in einer Notlagen befinden oder ob es sich evtl. um Rheinschwimmer handelt. Trotzdem muss die Feuerwehr die Lage prüfen und daher wird nicht selten ein sehr großer Aufwand betrieben um die Personen ausfindig zu machen.
Die beiden Boote des Löschzugs können jedoch nicht nur zur Personenrettung oder -bergung eingesetzt werden, sondern sie dienen auch als Erstangriffsweg bei Schiffbränden. Die in einem der Boote eingebaute Pumpe kann hierbei für erste Löschmaßnahmen genutzt werden.
Gefahren werden dürfen die Boote nur von speziell ausgebildeten Bootsführern. Der Bootsführerlehrgang ist wohl der längste Lehrgang, den es bei der freiwilligen Feuerwehr in Rheinland-Pfalz gibt. Verteilt über sechs Wochenenden wird den Teilnehmern in 86 Stunden eine Kombination aus Sportbootführerschein-Binnen und speziellen feuerwehrtechnischen Kenntnissen vermittelt, die abschließend in Theorie und Praxis überprüft wird.
Derzeit verfügen 10 Kameraden des Löschzugs über die Berechtigung zum führen von Feuerwehrbooten auf Binnengewässern.