Erste Übung in neuen Jahr
Winterzeit ist Theoriezeit. Im Übungsplan werden die nassen und kalten Monate dazu genutzt diverse verpflichtende, theoretische Unterrichte durchzuführen, damit im Sommer an der frischen Luft gearbeitet werden kann. So auch gestern, als bei der erste Übung in 2020 die Atemschutzgeräteträger ihre jährliche Unterweisung gemäß der Bestimmungen der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutz) erhielten.
Wie schon häufiger erwähnt gibt es mehrere fachliche, wie körperliche Voraussetzungen, die ein Atemschutzgeräteträger erfüllen muss, um weiterhin Atemschutzgeräte tragen zu dürfen.
Grundvoraussetzungen:
– min. 18 Jahre alt
– Gesundheitliche Eignung nach der Arbeitsmedizinischen Untersuchung G26.3
– Erfolgreich absolvierten Atemschutzgeräteträgerlehrgang
Regelmäßig zu erneuernde Voraussetzungen:
– Besuch der Atemschutzteststrecke in den letzten 12 Monaten
– min. eine Einsatzübung oder ein Einsatz mit Atenschutz in den letzten 12 Monaten
– Theoretische Unterweisung zum Thema Atemschutz in den letzten 12 Monaten