Übung mit Sprungpolster und tragbaren Leitern

Gestern Abend besuchten wir einmal mehr die Rheinallee 1. Das Gebäude diente schon so oft als Objekt für Übungen unterschiedlichster Art und die Zusammenarbeit ist immer hervorragend. Hierfür danken wir der Hausverwaltung und den Bewohnern herzlich.

Thema am gestrigen Abend war das Retten aus der Höhe per tragbare Leitern und über das Sprungpolster.

Während die 4-teilige Steckleiter mit einer Rettungshöhe von ca. 7m (2. Obergeschoss) und die 3-Schiebleiter mit ca. 12m (3. Obergeschoss) zu den Standardbeladungen vieler Feuerwehrfahrzeuge gehört und deren Handhabung auch in den Ausbildungen und Lehrgängen als Basiskönnen vermittelt wird, so ist für Viele das mit dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug erhaltene Sprungpolster noch etwas Neuland.

Das Sprungpolster des Typs SP16 kann für Rettungen aus Höhen bis zu 16m genutzt werden. Es stellt neben den Rettungen über den normalen baulichen Rettungsweg, die Tragbaren Leitern oder die Drehleiter die absolut letzte Möglichkeit zur Rettung von in höchster Not befindlichen Personen dar.

Durch die geringe Aufbauzeit von ca. 30 Sekunden und dem geringen Platzbedarf von 3,5m x 3,5m könnten Sprungpolster zudem dort zum Einsatz kommen wo für den Aufbau von Leitern keine Zeit oder kein Platz ist.

Bei der Übung gestern wurden die Handhabung, Positionierung und Einsatzgrundsätze für die Leitern und das Sprungpolster geübt. Zudem haben alle Teilnehmer die Leitern einmal bestiegen und sind über die Brüstungen übergestiegen.

Das Sprungpolster konnte jedoch nur aufgebaut und in Stellung gebracht werden. Ein „Praxistest“ mit „lebenden Personen“ ist wegen des Verletzungsrisikos ohnehin verboten und das Einsatzgerät darf nur mit speziellen Prüfgewichten belastet werden und muss anschließend wieder von extra ausgebildetem Personal geprüft werden.