Atemschutzgeräteträger absolvieren jährliche Unterweisung

Zweite Übung 2018 – Diesmal stand die jährliche Unterweisung zum Thema Atemschutz an. Die Teilnahme an dieser Unterweisung, in einem Zeitraum von zwölf Monaten, ist eine der Voraussetzungen, die jeder Atemschutzgeräteträger erfüllen muss, um Atemschutz tragen zu dürfen. Zudem muss alle zwölf Monate eine Atemschutzteststrecke besucht, sowie eine Einsatzübung und/oder ein Einsatz unter Atemschutz absolviert werden.